Hochhäuser in der Innenstadt

NEU: Europas Gesetzespaket gegen Geldwäsche – Teil 1

Mit Teil 1 unserer dreiteiligen Reihe zum aktuellen Thema „Europas Gesetzespaket gegen Geldwäsche“ möchten wir Sie umfassend über die weitreichenden Änderungen der Europäische Kommission (EK) informieren. Das Gesetzespaket der EK und die Veröffentlichungen neuer Gesetzgebungsvorschläge vom 20.07.2021 hat zum Ziel, den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verstärken.

Europas Gesetzespaket gegen Geldwäsche besteht insgesamt aus vier Gesetzesvorschlägen, welche im Nachfolgenden aufgelistet werden:[1]

  1. Einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  2. Einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde mit dem Namen AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism)
  3. Der 6. Geldwäsche-Richtlinie, welche die existierende Richtlinie ersetzen soll
  4. Einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung.

Die Gesetzesvorschläge sind im Gesamtpaket zu sehen und alle miteinander verbunden. In diesem Blogbeitrag werden wir auf den ersten Teil des genannten Gesetzesvorschlags des europäischen Gesetzespakets eingehen, die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Was ist das Ziel der europäischen Kommision?

Das obergeordnete Ziel der Europäische Kommission, die Geldwäschebekämpfung europaweit zu vereinheitlichen, ist bereits in deren Aktionsplan[2] mit Vorstellung im Mai 2020 angekündigt worden. In dem Aktionsplan wurden insgesamt sechs Säulen definiert, durch welchen die Geldwäschebekämpfung gestärkt werden soll. Die zweite Säule des Aktionsplans besteht aus der Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks. Eine Verordnung, welche im Gegensatz zu einer Richtlinie als Ganzes verbindlich ist und unmittelbare Wirkung entfaltet, ist dafür unumgänglich.

In der Verordnung werden unter anderem die internen Richtlinien, Kontrollen und Vorgehensweisen der Verpflichteten geregelt, deren Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden, Themen bezüglich wirtschaftlich Berechtigten, und beispielsweise auch Maßnahmen, wie mit anonymen Instrumenten umzugehen ist.

Unter Letzterem fällt beispielsweise auch eine Bargeldobergrenze von 10.000 € [3], welche es in Deutschland bisher noch nicht gegeben hat. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat allerdings, mit Beginn zum 09.08.2021, bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung eine Schwelle von 10.000 € für Banken festgelegt.[4]  Sie hat damit zwar keine Bargeldobergrenze definiert, fordert von den Banken jedoch, dass diese die Herkunft des Vermögens prüfen. Eine Äußerung seitens der deutschen Regierung zu der Bargeldobergrenze steht noch aus. Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich angekündigt, eine generelle Bargeldobergrenze abzulehnen.

Zusätzlich werden mit der Verordnung die Zahl, der zur Sorgfalt Verpflichteten ausgeweitet. Fortan sollen die Sorgfaltspflichten auch auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet werden.

Was erwartet Sie in Teil 2 der Blogreihe?

In unserem nächsten Blogbeitrag „Europas Gesetzespaket gegen Geldwäsche – Teil 2“ werden wir detaillierter darauf eingehen, was in der 6ten Geldwäscherichtlinie festgehalten wird und welche Aufgaben und Funktionen die neue EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) bekommen soll.

Sie möchten über Teil 2 informiert werden? Um den zweiten Teil unserer Blogreihe „Europas Gesetzespaket gegen Geldwäsche“ nicht zu verpassen, empfehlen wir Ihnen uns auf unserem LinkedIn Kanal zu folgen und den Newsletter zu abonnieren.

 

[1] https://ec.europa.eu/germany/news/20210720-kampf-gegen-geldwaesche_de

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52020XC0513(03)&from=EN

[3] Nicht zwischen Privatpersonen

[4] https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_aua_bt_ki_gw.pdf;
Kapitel 1.2

Sie möchten noch mehr erfahren?

Wissenswerte Beiträge zu ClariLab Themen rund um Wirtschaftsauskünfte per Knopfdruck und weitere detaillierte Informationen zum Lieferkettengesetz und zum KYC-Prozess mit der Anbindung internationaler Daten & Register finden Sie auf dem ClariLab Blog.

Fotocredit: Photo by Sean Pollock on Unsplash