Foto von Kryptomünzen und Festplatte

Kryptowährungen: Vermeidung von Straftaten höher zu gewichten als technologische Freiheit

Die Bedeutung von Kryptowährungen im Rahmen der Geldwäsche

Die Bundesregierung will mit einer neuen Verordnung gegen die Verwendung von Kryptowährungen bei illegalen Geschäften vorgehen. Der Hintergrund: Die Digitalwährungen eignen sich aufgrund hoher Anonymität im Zahlungsprozess für illegale Zwecke. Mit der Umsetzung der geplanten Kryptowertetransferverordnung sollen Betreiber von Börsen dazu verpflichtet werden, Namen, Adressen und Kontoverbindungen zu erheben. So soll die Überprüfung von Zahlungsströmen ermöglicht werden. Jannik Reinbold hat in einem kurzen Interview Stellung zur Problematik der Kryptowertetranfers im Zusammenhang mit Geldwäsche und der geplanten Verordnung bezogen.


Sowohl EU-Politiker als auch die BaFin forderten zuletzt eine Obergrenze bei Barzahlungen, um den Transfer inkriminierten Geldes zu erschweren. Der Handel mit Kryptowährungen bietet durch eine hohe Anonymität bei allen positiven Nebeneffekten wie der größeren Unabhängigkeit von Fiatwährungen, ebenfalls ein hohes Kriminalitätspotential. Ist es richtig, auch hier stärkere Restriktionen zu erheben?

Jannik Reinbold:
Kryptowährungen wie der Bitcoin bieten durch die mit ihnen einhergehende Anonymität, aber auch Flexibilität viele Möglichkeit für kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Es ist daher unbedingt von Nöten dies durch gesetzliche Eingriffe zu erschweren. Gleichermaßen ist es allerdings sehr bedauerlich, dass der Technologie als solcher dadurch elementare Charakteristika genommen werden. Es wurde die Entscheidung getroffen, dass die Vermeidung von Straftaten höher zu gewichten ist, als technologische Freiheit. Dies muss grundsätzlich diskutiert werden, stellt aber aus Perspektive der Kriminalitätsbekämpfung einen Fortschritt dar.


Beteiligte sollen laut des Entwurfs der Bundesregierung bei der Übertragung von Kryptowerten Informationen über Auftraggeber und Begünstigte übermitteln, damit – wie bei Geldüberweisungen – die Transaktionen auch in Bezug auf die Berechtigten nachverfolgt werden können, um den Missbrauch für Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Welche Rolle können KYC-Anbieter bei der stärkeren Überwachung illegaler Transaktionen und dem Schutz vor Betrug einnehmen?

Jannik Reinbold:
So wie Kryptowährungen als moderne Technologie zur Geldwäsche gelten, müssen moderne Technologien zur Aufdeckung entwickelt werden. Wie auch im Monitoring von herkömmlichen Banktransaktionen, sind junge digitale Firmen Schlüsselakteure zur Entwicklung von Logiken zur Aufdeckung von inkriminierten Geldströmen. Die Verbindung aus pseudonymen öffentlich Daten des Protokolls einer Kryptowährung und neu einzuführende Dokumentation der Zahlungen, stellen ein großes Potenzial dar.


In einer Risikoanalyse von 2019 hatte das Bundesfinanzministerium in Deutschland Kryptowährungen noch als nicht relevant für Geldwäsche eingestuft. Wie ergeben sich solche Diskrepanzen in solch kurzen Zeitabständen, werden Betrugsmethoden womöglich zu spät erkannt?

Jannik Reinbold:
Die Natur der Vereitlung von Geldwäschetechniken liegt leider darin, dass die Täter immer erstmal vorangehen und dann eingeholt werden müssen. Diese werden dabei auch technologisch immer kreativer. Grade im exponentiell skalierenden Software-Bereich ist dies umso schwerer. Grundsätzlich wichtig ist, dass nach neuen relevanten Erkenntnissen über Betrugsmethoden schnell gehandelt wird.